Haushalt und Baumschutzsatzung beschlossen

Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung

Eine in vielerlei Hinsicht ungewöhnliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bildete den Auftakt ins politische Jahr 2022: 3 G-Bedingungen, die omikronbedingte Redezeitbegrenzung bei den Reden und der wenig erfreuliche Haushalt fürs neue Jahr standen im Fokus.

Unser Fraktionsvorsitzende Uwe Albert bedauerte zum Auftakt, nicht über den Haushalt der Stadt Mainz sprechen zu können. Diese profitiert bei ihren Steuereinnahmen sehr von Gewinnen der Firma Biontech. Von solch hohen Einnahmen ist Kelsterbach leider weit entfernt. „‚Corona, die Zweite‘ oder ‚Corona, die Verliererseite‘, dies nicht nur aufgrund unserer räumlichen Nähe zum Flughafen, sondern auch aufgrund unserer finanziellen Nähe“, titulierte er die Bemühungen um den diesjährigen Haushalt. Trotz der Einbußen aufgrund fehlenden Vorteilausgleich der Stadt Frankfurt und wiederum erhöhter Kreisumlage stehen für die Stadt Kelsterbach in den kommenden Jahren mit dem Neubau der KTS und des Feuerwehrgebäudes große zu stemmende Projekte an.

Da wiegt das Defizit von 12,7 Mio. Euro schwer. Uwe Albert richtete gerade deswegen den Blick auf die Einnahmeentwicklung: „Umso wichtiger also, dass die Flächen, welche uns noch Einnahmen aus der Gewerbesteuer versprechen, also Taubengrund, Enka, Ticona und auch Staudenäcker, schnellstmöglich entwickelt werden.“ Dies sind jedoch noch Zukunftsprojekte, von denen Kelsterbach zumindest noch nicht profitiert. Notwendiges Übel, um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, ist daher die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer – wenn auch nur für drei Jahre. Der Blick in die Nachbarkommunen zeigt, dass es vielen anderen Städten und Gemeinden nicht anders geht.

Beschlossen wurde in der Stadtverordnetenversammlung die neue Baumschutzsatzung. Hierzu hatte im Vorfeld eine interfraktionelle Arbeitsgruppe getagt, um möglichst viele Ideen und Anliegen unter einen Hut zu bringen. Sinn und Zweck der ab Februar geltenden Satzung ist es, den Baumbestand in Kelsterbach zu schützen und damit einen kleinen Beitrag zum Schutz des Klimas zu leisten. Die Satzung legt unter anderem fest, dass Bäume nur bis zu einem bestimmten Stammumfang gefällt werden dürfen. Ist dieser überschritten, muss die Fällung erstens beantragt werden und müssen zweitens neue Bäume gepflanzt werden. Die gesamte Satzung können sie hier Vorgang 351/2021 - SD.NET RIM 4 (ekom21.de) nachlesen.